Freitag, 31. März 2017

Diskriminierungsfreier Zugang zur UKW-Infrastruktur

Diskriminierungsfreien Zugang zur UKW-Infrastruktur wollen Senderbetreiber und Radioverbände auch zukünftig gewährleisten. Damit reagieren sie auf die Ankündigung der Media Broadcast GmbH, sich von der UKW-Infrastruktur zu trennen und so von der Regulierung durch die Bundesnetzagentur zu lösen. Gegenwärtig gilt die Anordnung der Bundesnetzagentur, dass die Media Broadcast anderen Senderbetreibern Zugang zu ihren Antennen zu regulierten Entgelten gewähren muss.

Im Rahmen eines Workshops der Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR) haben sich die APR, die audio media service Produktionsgesellschaft (Bielefeld), die DIVICON MEDIA HOLDING GmbH (Leipzig), die SBW Sendernetzbetrieb Baden-Württemberg GmbH (Stuttgart), die UPLINK Network GmbH (Düsseldorf) und der Verband Privater Rundfunk Telemedien e.V. (Berlin) auf folgende "Frankfurter Erklärung" geeinigt:

"Die bisherige UKW-Senderbetreiberin beabsichtigt, ihre UKW-Infrastruktur zu veräußern. Senderbetreiber wie die Unterzeichner und Programmveranstalter, wie sie von den unterzeichnenden Verbänden vertreten werden, sind am Erwerb der Infrastruktur interessiert. Sie stehen als Bieter in Konkurrenz zueinander, die von dieser Erklärung nicht tangiert wird. Da meist mehrere Programme über eine Infrastruktur abgestrahlt werden, stellt sich die Frage des Zugangs für diejenigen Betreiber, die nicht Eigentümer der Infrastruktur werden.

Die Unterzeichner erklären vorbehaltlich einer Konsultation und Abstimmung mit der zuständigen Kartellbehörde, jedem Betreiber, der ein Hörfunkprogramm abstrahlt, diskriminierungsfreien Zugang zur eigenen UKW-Infrastruktur (Antenne, Zuleitung und gegebenenfalls Weiche) einzuräumen. Sie laden weitere Partner ein, sich an der wechselseitigen Zugangsgewährung für die Abstrahlung von Hörfunkprogrammen zu beteiligen.

Die Unterzeichner werden nach Konsultation und Abstimmung mit der Kartellbehörde verbindliche Absprachen treffen, die auch eine Grundlage und ein Prozedere für die Bewertung der Vergütung für die Mitbenutzung enthalten.

Frankfurt am Main, den 30. März 2017"


Hier gibt es die "Frankfurter Erklärung" als pdf zum Download.

Quelle: Pressemeldung der Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR)

Mittwoch, 29. März 2017

Fachtagung 'Mobilitätsservice 2.0'

Gut informiert kommt gut an - Bayerns Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann bei Fachtagung 'Mobilitätsservice 2.0'des Instituts für Rundfunktechnik in München auf bestmögliche Vernetzung von Verkehrsinformationen: Weniger Staus und mehr Verkehrssicherheit 


Bayerns Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann hat sich heute auf der Fachtagung 'Mobilitätsservice 2.0' des Instituts für Rundfunktechnik in München für eine noch engere Vernetzung von Verkehrsinformationen ausgesprochen. "Verkehrsteilnehmer sollten sich vor und während ihrer Reise bestmöglich über ihre Fahrtroute informieren können, idealerweise in Echtzeit", so der Minister. Das helfe beispielsweise, Staus zu umfahren und damit auch ein Stück weit zu entschärfen. "Ganz wichtig ist, dass sicherheitsrelevante Warnmeldungen wie zum Beispiel eine ungesicherte Unfallstelle oder ein Falschfahrer sofort gemeldet werden", ergänzte Herrmann. "Hierfür müssen öffentliche und private Datenquellen optimal genutzt sowie intelligente Verkehrssysteme möglichst flächendeckend eingesetzt werden."

 Wie Herrmann erläuterte, stellt das bayerische Innen- und Verkehrsministerium über die Auskunftsportale 'BayernInfo', Bayern-Fahrplan' und Bayernnetz für Radler' bereits ein hochwertiges Informationsangebot bereit. Seit 2011 arbeiten Experten aus der Bayerischen Straßenbauverwaltung, der Bayerischen Polizei, des Bayerischen Rundfunks und des ADAC an der Verbesserung der Verkehrsinformationsdienste. "Durch gegenseitigen Informations- und Datenaustausch sowie die Zusammenarbeit der Verkehrsredaktionen können die Bürger besser und schneller informiert werden", ist sich der Verkehrsminister sicher. So kann beispielsweise schon heute jeder wichtige Verkehrsinformationen über den TMC-Dienst der Rundfunkanstalten auf seinem Navigationsgerät oder Radio und Digitalradio empfangen. Künftig können mit TPEG-Diensten über Digitalradio DAB+, Mobilfunk oder WLAN noch wesentlich mehr und präzisere Verkehrsinformationen bereit gestellt werden. Das verbessert die Verkehrssicherheit. Herrmann: „Wenn wir in unserem Auto auf der Fahrt gewarnt werden, wo sich Falschfahrer befinden oder Unfallstellen noch nicht gesichert sind, kann das lebensrettend sein!“

Das Thema Digitalradio beschäftigt aber sein Haus nicht nur bei der Verkehrsinformation. „Wir wollen die zusätzlichen Möglichkeiten des Digitalradios in Zukunft auch für den Katastrophenschutz nutzen. Damit ergänzen wir die etablierte und bewährte Warnung über das herkömmliche Radio.“ 

Einen besonderen Service bietet der Freistaat für seine Bürgerinnen und Bürger im Internet an. Die Auskunftportale „BayernInfo“, „Bayern-Fahrplan“ und „Bayernnetz für Radler“ gibt es kostenfrei zum download für alle. Die zugehörigen Apps können mobil auf der Reise genutzt werden. „Aber gleich, wie sie unterwegs sind: Kommen sie gut an!“, sagte Herrmann abschließend.

Mehr Informationen erhalten Sie unter: www.innenministerium.bayern.de/med/apps/index.php

Donnerstag, 23. März 2017

Privatradios: Fairen Wettbewerb bei UKW-Infrastruktur sichern

Chancen aber auch Risiken sieht die Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR) im angekündigten Verkauf der UKW-Infrastruktur durch die Media Broadcast. Es besteht die Möglichkeit, die marktbeherrschende Stellung der ursprünglich aus der Deutschen Post und der Telekom hervorgegangene Anbieterin in ein wettbewerbliches Umfeld zu überführen. Es bestehe auch die Chance, beispielsweise neue, leistungsstarke aber im Betrieb kostengünstigere Antennen aufzubauen.

Notwendig hierfür sei ein fairer Zugang zu den Masten und Türmen, die oft im Eigentum der Telekom-Tochter DFMG stehen, die nach vorläufiger Einschätzung des Bundeskartellamts ebenfalls marktbeherrschend für Rundfunkstandorte ist.

Die APR fordert die Kartellbehörden und die Bundesnetzagentur auf, den Verkaufsprozess kritisch zu begleiten. Ziel müsse es sein, am Ende wirklichen Wettbewerb für die Radioveranstalter herzustellen. Der Zugang zu den UKW-Standorten und den dort angebrachten Antennen müsse in jedem Fall übergangslos sichergestellt bleiben, ein Preishöhenmissbrauch bei der Miete der Infrastruktur müsse verhindert werden. UKW werde neben der sich entwickelnden Digitalisierung des Radios lange Jahre wichtigster Vertriebsweg für das Radio bleiben. Im Übrigen gelten die Forderungen der APR in diesem Punkt auch für das Digitalradio, wo sich erneut monopolartige Strukturen abzeichnen.

Die Mitgliederversammlung der APR bestätigte Felix Kovac (rt1.media group GmbH, Augsburg) für weitere zwei Jahre als Vorsitzenden. Ebenfalls im Amt wurde Olaf Hopp (Radio NRJ GmbH, Berlin) als stellvertretender Vorsitzender bestätigt.

Dem Vorstand gehören ferner an Stephan Bourauel (Verband Privater Rundfunkanbieter Baden-Württemberg, Stuttgart), Carsten Dicks (Verband der Betriebsgesellschaften in Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf), Christian Grube (Verband Lokaler Rundfunk in Nordrhein-Westfalen, Solingen), Rainer Poelmann (Vereinigung Sächsischer Rundfunkanbieter, Leipzig), Dr. Markus Rick (Vereinigung Bayerischer Rundfunkanbieter, München), Willi Schreiner (Verband Bayerischer Lokalrundfunk, Straubing).

Als Fachgruppensprecher wurden bestimmt Harald Gehrung (Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland GmbH & Co. KG) für den Bereich Hörfunk, Johannes Muhr (TV Bayern GmbH) für den Bereich Fernsehen, Peter Beinke (Audio Media Service Produktionsgesellschaft mbH & Co. KG) für den Bereich Technik sowie Carsten Dicks für den Bereich Sozialpolitik.


Quelle: Pressemeldung der Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR)